Bild oben 27.07.2023

Wege zum korrekten Testament

Hilfreich für die Regelung der Rechtsnachfolge sind entweder der Nießbrauch am ganzen Nachlass oder das Vorerbe. Der Nießbrauch stellt die Substanz für die eigenen Kinder sicher und hat steuerliche Vorteile in Hinblick auf die Erbschaftssteuer.
Das Vorerbe steht der Witwe des Erblassers zum eigenen Verbrauch zur Verfügung, nicht aber zum Verschenken oder weiteren Vererben. Viele Varianten der Testamentsgestaltung sind möglich, z.B. eine Halbierung: Vorerbin an der einen Hälfte, Nießbrauch an der anderen. Oder die Beendigung der Vorerbschaft bei Wiederverheiratung. Es gibt viele Möglichkeiten, die der Anwalt prüfen und dann vorschlagen muss.
Der Testamentsvollstrecker handelt für den Erben über den Tod hinaus. Das ist für den Anwalt, der ihn lange beraten hat und die familiären Verhältnisse kennt, eine rechtliche Verpflichtung. Er soll Erbstreitigkeiten verhindern, kann aber auch als Testamentsvollstrecker einen Erben vor den Nachteilen der Erbschaft bewahren.
Ein handschriftliche Testament ist zwingend erforderlich, da mit mehrfachen Änderungen zu rechnen ist, sowie allgemein auch ein vorläufiges Testament, wenn das endgültige noch nicht notariell beglaubigt wurde. Zur notariellen Beurkundung muss einem Erblasser bei hohen Geldbeträgen gesagt werden, dass diese sich entgegen den Interessen der Pflichterben nicht werterhöhend auswirkt. Abgesehen von den Beratungskosten für ein handschriftliches Testament ist entscheidend, dass sie die spätere Beantragung eines Erbscheins erspart, dessen Kosten (für Notar und Gericht) die Kosten eines notariellen Testaments deutlich übersteigt.
Damit das notarielle Testament die Legitimationsfunktion des Erbscheins erfüllt, muss der Notar sämtliche Erben namentlich aufführen; Erben sind also nicht nur die gesetzlichen Erben.
Social Media